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Unsere Öffnungszeiten:

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sowie
Oktober-November:


Mo-Fr: 9-18 Uhr

Sa: 9-13 Uhr
 
Juni-September:

nach telefonischer Vereinbarung


Fon: 03321-453114
Fon: 03321-454270
Fax: 03321-454210

          
 

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen


Nachstehende Bedingungen gelten zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber als rechtlich bindend.

Allgemeines
Aufträge sind vom Verkäufer innerhalb 14 Tagen nach Eingang zu bestätigen. Falls der Käufer innerhalb 8 Tagen nach Eingang der Auftragsbestätigung keinen Einspruch erhebt, gilt der Auftrag als zu den Bedingungen der Auftragsbestätigung erteilt. Aufträge gelten als erteilt für die laufende Saison Herbst/Frühjahr und sind auch in dieser Zeit abzunehmen, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten ab Verkaufsstelle in EURO (€) zuzüglich Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung ohne Skonto oder Abzüge. Bei persönlichem Aussuchen von Pflanzen in Baumschulquartieren haben Listenpreise keine Gültigkeit. Aufträge können gegen Nachnahme ausgeführt werden, wenn nichts Abweichendes vereinbart worden ist. Die Begleichung von Rechnungsbeträgen hat zu den auf der Vorderseite gedruckten Bedingungen zu erfolgen. Sollte dieser Aufdruck fehlen, ist der Rechungsbetrag spätestens nach 30 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug können ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in bankmäßiger Höhe berechnet werden.
Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen. Daraus entstehende Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
Der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferung zurückzustellen, bis Zahlung oder Sicherheit für dieselbe geleistet ist, wenn sich nach Erteilung und Bestätigung des Auftrages herausstellt, dass aufgrund der ungünstigen Vermögensverhältnisse des Käufers der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gefährdet ist. Kommt der Käufer dem Verlangen nach Sicherheit bzw. Vorauszahlung nicht nach, so kann nach Ablauf einer vom Verkäufer zu setzenden Frist vom Verkauf zurückgetreten und ggf. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden. Ferner hat der Verkäufer das Recht, einen bereits abgeschlossenen Kaufvertrag einseitig aufzulösen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen aus früheren Lieferungen zum Zeitpunkt der Ausführung des neuen Auftrages noch nicht nachgekommen ist. Ist der Auftrag bereits ausgeführt, steht es frei, eingeräumte Zahlungstermine abzukürzen und sonstige Vergünstigungen zu widerrufen.

Angebote
Angebote sind stets freibleibend. Wenn nichts gegenteiliges vereinbart ist, bleibt Zwischenverkauf vorbehalten. Teilposten eines Angebotes werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung abgegeben, insbesondere, wenn frachtfrei kalkuliert ist.

Versand und Verpackung
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Verkäufer hat die Verpackung ordnungsgemäß und sorgfältig auszuführen. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Es besteht keine Rücknahmeverpflichtung.

Lieferpflicht, Gewährleistung, Gütebestimmung, Mängelrügen
Bei Vorliegen höherer Gewalt entfällt die Lieferpflicht.
Eine Gewähr für das Anwachsen kann nicht übernommen werden.
Gewähr für die Sortenechtheit wird nur bis zum Rechnungsbetrag der Pflanze geleistet, darüber hinausgehende Verpflichtungen bestehen nicht.
Der Verkäufer verpflichtet sich zur Lieferung von Pflanzen nach den Gütebestimmungen des Bundes deutscher Baumschulen. Ersatz für fehlende Sorten in ähnlichen, gleichwertigen Sorten ist gestattet, falls dies im Auftrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Falls nicht verbeten, ist auch Ersatz in der nächsthöheren oder minderen Stärke erlaubt, wenn die Preisdifferenz nicht ins Gewicht fällt.
Mängel, die bei einer ordnungsgemäßen Prüfung der Pflanzen bei Lieferung erkennbar sind, müssen unverzüglich, spätestens aber binnen fünf Werktagen dem Verkäufer gegenüber schriftlich gerügt werden.
Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
Bei begründeten Beanstandungen des Käufers steht es dem Verkäufer frei, für mangelhafte Ware Ersatz zu liefern, oder gegen Gutschrift des Fakturenwertes den Auftrag zu stornieren.
Schadenersatzansprüche über den Rechnungswert hinaus, z.B. entgangener Gewinn oder Arbeitskosten, sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Verkäufer können Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

Rücktritt vom Vertrag seitens des Käufers
Will der Käufer aus irgendeinem Grunde vom Kaufvertrag oder einem Teil des Kaufvertrages zurücktreten, so ist hierzu in jedem Falle entspr. Zustimmung erforderlich. Liegt diese nicht schriftlich vor, so ist der Verkäufer berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu fordern. Die Höhe des Schadens beträgt ohne jeden Nachweis 30% des Warenwertes. Ist ein größerer Schaden entstanden, so kann der Verkäufer auch diesen gegen Nachweis geltend machen.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Pflanzen bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur vollen Erfüllung der diesem gegen den Käufer zustehenden Kaufpreisansprüche, bei Kaufpreiszahlung durch Wechsel oder Schecks bis zu deren Einlösung.
Das vorbehaltene Eigentum des Verkäufers geht nicht dadurch verloren, dass der Käufer die gelieferten Pflanzen bis zu deren Weiterveräußerung oder entgültiger Verwendung vorübergehend auf seinem oder fremden Grundstück einlagert, einschlägt oder einpflanzt. Der Käufer ist verpflichtet, dabei so vorzugehen, dass die Pflanzen als vom Verkäufer gekommen bestimmbar sind.
Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung für Erfüllung der Ansprüche des Lieferanten ist unzulässig. Wenn der Käufer im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs die noch im Eigentum des Verkäufers stehenden Pflanzen weiterveräußert, gelten die aus der Weiterveräußerung ihm erwachsenden Forderungen als mit dem Zeitpunkt der Lieferung an den Verkäufer abgetreten bis zur Höhe der dem Erstverkäufer zustehenden Ansprüche.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Nauen. Als örtlich zuständig für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten werden, soweit der Vertragspartner zu den Vollkaufleuten im Sinne der §§ 1,2,3,5 und 6 des Handelsgesetzbuches gehört oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland besitzt, das Amtsgericht Nauen und soweit diese Voraussetzungen nicht vorliegen, für das Mahnverfahren das Amtsgericht in Nauen vereinbart.